Teilnahmebedingungen

Für die Plakataktion 
„Pforzheim sagt Danke“

geltend zwischen der/dem Bürger/in, die/der ein Foto zur Verfügung stellt,
– nachfolgend „Unterstützer“ –

und der Jungen Union Enzkreis/Pforzheim, Westliche Karl-Friedrich-Straße 104, 75172 Pforzheim
– nachfolgend „JU Enzkreis/Pforzheim“ –

 

Präambel

Die JU Enzkreis/Pforzheim will mit ihrem Vorsitzenden Philipp Dörflinger den engagierten Helferinnen und Helfern in unserer Region danken, die in der Corona-Pandemie die Grundversorgung aufrechterhalten. Hierfür sollen u.a. 1.000 einzelne Personen als Unterstützer auf einem gemeinsamen Plakat sichtbar werden.

Die JU Enzkreis/Pforzheim beabsichtigt, unter den von den Unterstützern zur Verfügung gestellten Daten einzelne Fotos auszusuchen und diese zum Zwecke der Werbung zu nutzen.

 1. Teilnahmeberechtigung

  1. Teilnahmeberechtigt sind Personen ab einem Lebensalter von 18 Jahren. Personen, die nicht volljährig oder in ihrer Geschäftsfähigkeit beschränkt sind, benötigen für die Teilnahme eine Einverständniserklärung eines Erziehungs- bzw. Vertretungsberechtigten, die besagt, dass die Person an der Unterstützungsaktion teilnehmen und ihr Foto zur Verfügung stellen darf.
  2. Durch die Teilnahme wird durch den Unterstützer eine Unterstützung der Aktion der JU Enzkreis/Pforzheim erklärt.
  3. Bei einem Verstoß gegen die Unterstützungsvereinbarung sowie gegen wesentliche programmatische und sonstige Werte der Christlichen Union Deutschlands behält sich die JU Enzkreis/Pforzheim das Recht vor, Personen von der Teilnahme an der Plakataktion auszuschließen.
  4. Eine Unterstützung ist ausschließlich zu den hier aufgeführten Bedingungen möglich. Mit der Teilnahme an der Plakataktion erkennt der Teilnehmer diese Bedingungen ausdrücklich an.

 2. Bereitstellung eines Fotos des Unterstützers

  1. Der Unterstützer stellt ein Foto von sich bereit, das auf dem 1.000-Köpfe-Plakat erscheinen soll. Dabei verpflichtet er sich, keine Fotos, Videos oder Texte hochzuladen, die Urheber-, Persönlichkeits- oder Kennzeichenrechte oder sonstige Rechte Dritter verletzen oder die gegen das Wettbewerbsrecht oder sonstige Gesetze verstoßen. Weiter verpflichtet er sich, auf das Recht am eigenen Bild zu achten und keine Fotos oder Videos von Personen hochzuladen, die ihm nicht ihre ausdrückliche Einwilligung erklärt haben. Die rechtliche Verantwortung hierfür liegt ausschließlich beim Unterstützer.
  2. Im Falle eines schuldhaften Verstoßes gegen Absatz 1 stellt der Unterstützer die JU Enzkreis/Pforzheim von allen Ansprüchen gleich welcher Art frei, die von Dritten wegen Rechtsverletzungen auf Grund der von dem Unterstützer im Rahmen der Plakataktion online und offline veröffentlichten Inhalte erhoben werden. Darüber hinaus ersetzt er die Kosten der Rechtsverteidigung. Die JU Enzkreis/Pforzheim behält sich das Recht vor, sämtliche Fotos auf die Einhaltung der Teilnahmebedingungen zu überprüfen, zu kontrollieren und Fotos oder Beiträge, die nach eigenem Ermessen nicht den Aktionszielen der JU Enzkreis/Pforzheim entsprechen, ohne nähere Angabe von Gründen mit sofortiger Wirkung zu löschen.

3. Einwilligung in die Verbreitung des Fotos

  1. Der Unterstützer erklärt hiermit seine Einwilligung zur Verbreitung seines Bildnisses. Er ist insbesondere damit einverstanden, dass sein Bildnis – ohne Nennung seines Namens oder sonstiger Identitätsmerkmale – für Aktionszwecke durch die JU Enzkreis/Pforzheim genutzt werden kann. Hierzu gehört insbesondere:
    • die Auswahl passender Fotos für das gemeinschaftliche 1.000-Köpfe-Plakat;
    • die Verwendung des Fotos – grundsätzlich im Zusammenhang mit anderen Fotos – auf den Websites der JU Enzkreis/Pforzheim sowie den Kanälen der JU Enzkreis/Pforzheim in sozialen Netzwerken;
    • den Druck von Unterstützerplakaten, die anschließend in Pforzheim im Zeitraum vom 15.04.2020 bis 15.05.2020 verteilt und veröffentlicht werden;
    • die Veröffentlichung der Fotos in On- und Offlinemedien der Presse im Bezug auf die Aktion „Pforzheim sagt Danke“;
  1. Soweit durch die Mitwirkung des Unterstützers Urheber-, Leistungsschutz- oder sonstige Rechte entstehen, räumt der Unterstützer der JU Enzkreis/Pforzheim hiermit sämtliche Nutzungsrechte im vorstehend genannten Umfang an seiner Darbietung zeitlich, örtlich und inhaltlich uneingeschränkt mit der unwiderruflichen Berechtigung zur Weiterübertragung auf Dritte und der Unterlizenzvergabe ein. Von der Rechteeinräumung umfasst ist das Vervielfältigungsrecht, das Verbreitungsrecht, das Ausstellungsrecht, das Recht der öffentlichen Zugänglichmachung, das Senderecht das Recht der Wiedergabe durch Bild- oder Tonträger das Recht der Wiedergabe von Funksendung und von öffentlicher Zugänglichmachung sowie das Bearbeitungsrecht unter Beachtung etwaiger Urheberpersönlichkeitsrechte des Teilnehmers.
  2. Die Rechteeinräumung sowie die erteilte Einwilligung beschränken sich auf das Foto, das der Unterstützer zur Verfügung stellt.
  3. Eine Verpflichtung der JU Enzkreis/Pforzheim zur Verwendung des Fotos – sowohl auf der Website als auch für den Druck eines späteren Unterstützerplakates – besteht nicht.
  4. Die JU Enzkreis/Pforzheim bzw. von der JU Enzkreis/Pforzheim beauftragte Dritte werden bei der Herstellung der Produktion die Persönlichkeitsrechte des Unterstützers beachten. Darüber hinaus hat der Unterstützer keinen Anspruch auf eine bestimmte Darstellung seiner Persönlichkeit in der Produktion des Plakates.

4. Sonstiges

  1. Die separat zur Verfügung gestellten Datenschutzhinweise hat der Unterstützer zur Kenntnis genommen.
  2. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen. Es ist ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland anwendbar. Sollten einzelne dieser Teilnahmebedingungen ungültig sein oder werden, bleibt die Gültigkeit der übrigen Teilnahmebedingungen hiervon unberührt.